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Business Travel News vom 06.10.2026

06.10.2026

News & Hinweise: Airlines - Hotels - Mietwagen - Bahn - Airports - Länder

Von Berlin nach Algier

Air Algérie verbindet Berlin wieder direkt mit Algier. Die neue Verbindung ab BER startet zunächst montags, ab Ende Oktober sonntags.

Düsseldorf Flughafen - Messe
Der Düsseldorfer Flughafen ist seit 4. September erstmals direkt an das Stadtbahnnetz angebunden. Die neue U81 nimmt nach der Eröffnung des 1,9 Kilometer langen Streckenabschnitts zwischen Freiligrathplatz und Flughafen-Terminal den regulären Fahrgastbetrieb auf.

Sicherheitskontrolle Flughafen München ohne 100 ml-Regel
Am Flughafen München dürfen Reisende künftig an allen Kontrollspuren Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern im Handgepäck mitnehmen. Die 100-Milliliter-Regelung wird ab Freitag (18. September 2026) an sämtlichen Sicherheitskontrollen aufgehoben.

 

Eurowings

Eurowings führt den neuen Premium BIZ Seat auf ausgewählten Strecken ein. Mehr Freiraum und Privatsphäre sorgen ab Dezember für ein entspanntes Reiseerlebnis.

 

Nahost: EASA lockert Flugwarnung teilweise

Die EASA erlaubt Flüge nach Bahrain, Kuwait, Katar und in die VAE wieder mit besonderer Vorsicht. Der Luftraum über dem Persischen Golf sowie über Iran und Irak soll weiterhin gemieden werden. Gleichzeitig bleiben zahlreiche Verbindungen ausgesetzt: Lufthansa und SWISS fliegen Dubai (Foto) bis 24. Oktober nicht an, weitere Ziele wie Amman, Beirut, Dammam, Maskat und Teheran bleiben teilweise länger gestrichen. Eurowings plant schrittweise Wiederaufnahmen. Air France und KLM sowie British Airways halten ebenfalls an Einschränkungen fest. Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor Reisen in mehrere Länder und Regionen.

Reisekosten: Was zahlt der Arbeitgeber und was das Finanzamt?

Mehr Komfort auf Geschäftsreisen? Selbst getragene, beruflich veranlasste Mehrkosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden

Reiserichtlinien setzen oft klare Grenzen für Flug, Hotel oder Mietwagen. Wer darüber hinaus selbst zahlt, sollte wissen: Nicht vom Arbeitgeber erstattete berufliche Reisekosten können grundsätzlich in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Verpflegungspauschalen. Wichtig sind Nachweise und eine klare berufliche Veranlassung.

Tipp: Wer sich bewusst für mehr Komfort entscheidet, kann prüfen, ob der selbst getragene berufliche Anteil steuerlich als Werbungskosten angesetzt werden kann. Einen vollständigen Kostenersatz bedeutet das allerdings nicht.

Disney-Zauber trifft Marvel: Die neue World of Frozen

In Disneyland® Paris erwarten Sie zwei einzigartige Themenparks, Disneyland® Park und Disney Adventure World.

Mit der neuen World of Frozen zieht das Königreich Arendelle in Disneyland® Paris ein. Die detailreiche Themenwelt bringt die Figuren aus Disneys „Die Eiskönigin“ – allen voran Elsa und Anna – mit neuen Attraktionen und Shows zum Leben.

 

Zwei Nächte im 5-Sterne Disney Hotel New York – The Art of Marvel machen die Reise selbst zum Erlebnis: 

 

 

 

 

Über 350 MARVEL-Kunstwerke, Begegnungen mit Superhelden und früherer Parkzugang inklusive. Dazu: 3 Tage Eintritt in beide Disney® Parks für 2 Erwachsene und 2 Kinder bis 11 Jahre.

 

2 Nächte im Classic-Zimmer, 3 Tage Eintritt in beide Disney® Parks für 2 Erwachsene und 2 Kinder bis 11 Jahre ab 1.337 Euro. Details und Buchen im Fides Reisen Team.

Dieser Beitrag ist ein Auszug aus dem Business-Travel-Newsletter von Fides Reisen. Newsletter abonnieren